Behandlung


erwachsene

Die osteopathische Behandlung dauert ca. 50 Minuten.

 

In der ersten Sitzung wird zunächst eine ausführliche Anamnese erhoben, in welcher Ihre aktuellen Beschwerden, Ihre Vorerkrankungen sowie Ihre Erwartungen und Ziele erörtert werden (bitte bringen Sie ggf. relevante aktuelle medizinische Befunde mit).

 

Danach wird eine manuelle körperliche Untersuchung und Befundung durchgeführt. Die anschließende Behandlung beinhaltet in aller Regel alle drei Säulen der Osteopathie, also einen parietalen, einen  viszeralen und einen kraniosakralen Behandlungsansatz.

 

Die Anzahl und Frequenz weiterer Behandlungen kann meist erst nach der ersten Behandlung sinnvoll abgeschätzt werden.

säuglinge & kinder

Die Behandlungszeit bei Säuglinge & Kinder unterscheidet sich auch oft von der bei Erwachsenen. Es gibt z. B. Säugling bei denen nur sehr wenige Behandlungsgriffe nötig sind und die Behandlung somit nur 15 – 20 Minuten dauert.

 

Da eine Osteopatische Behandlung bei Kinder und vor allem Säuglinge nicht so planbar wie bei einem Erwachsenem ist, nehme ich mir grundsätzlich eine Stunde Zeit für Sie und Ihr Kind. So ist genug Zeit sollten Sie Ihr Baby stillen oder wickeln müssen, oder es einfach einen Moment brauchen, bevor wir mit der Bahandlung starten können. Berechnet wird die tatsächliche Behandlungszeit.

 

Wie bei Erwachsenen wird auch bei Säuglingen & Kindern in der ersten Sitzung eine ausführliche Anamnese erhoben, in welcher die aktuellen Beschwerden, Vorerkrankungen sowie Erwartungen und Ziele erörtert werden (bitte bringen Sie ggf. relevante aktuelle medizinische Befunde mit). Danach wird eine manuelle körperliche Untersuchung und Befundung durchgeführt.

 

Die anschließende Behandlung beinhaltet in aller Regel alle drei Säulen der Osteopathie, also einen parietalen, einen  viszeralen und einen kraniosakralen Behandlungsansatz.

 

Kosten


Die Kosten für eine Osteopathiesitzung betragen 100 Euro und müssen grundsätzlich privat bezahlt werden.

 

Für Folgetermine kann bei Bedarf auch eine verkürzte Behandlung (ca. 40 min/85 Euro) vereinbart werden

 

Kostenübernahmen/-förderungen durch KrankenkasseN

Viele gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erstatten anteilig osteopathische Leistungen von BVO-Vollmitglieder. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die aktuellen Voraussetzungen für eine (anteilige) Kostenübernahme!

 

Klicken Sie auch hier um eine Liste von Krankenkassen zu sehen, die osteopathische Behandlungen erstatten sowie Informationen über die Voraussetzungen und den Umfang einer Kostenerstattung.

 

  • Gesetzlich Versicherte

Derzeit fördern fast alle gesetzlichen Krankenkassen osteopathische Behandlungen.

Der Umfang der Förderungen variiert je nach Krankenkasse. Häufig werden die Kosten zu 60 – 80% für 3 – 6 Behandlung pro Jahr übernommen.

 

Voraussetzung ist hierbei häufig, dass die Behandlung auf ärztliche Veranlassung (Privatrezept, Überweisung) geschieht oder von einem Osteopathen mit Heilpraktiker-Zulassung  durchgeführt wird. Die Heilpraktiker-Zulassung besitze ich seit 2016. Zur Qualitätssicherung wird von den Krankenkassen häufig die Mitgliedschaft des Osteopathen in einem Berufsverband gefordert. (Voraussetzung für die Aufnahme ist eine umfangreiche osteopathische Ausbildung von mindestens 4-5 Jahren).

 

Seit 2008 bin ich registriertes Vollmitglied im Bundesverband Osteopathie e.V.  und erfülle damit auch diese Voraussetzung.

 

Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach den aktuellen Voraussetzungen für eine (anteilige) Kostenübernahme!

 

  • Heilpraktikerleistungen

Sollte Ihr Tarif Heilpraktikerleistungen beinhalten, bzw. haben Sie eine entsprechende Zusatzversicherung, kann ich eine Rechnung nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) ausstellen.

Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem Versicherungstarif.

 

  • Privatversicherte

Einige Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Osteopathie (eventuell ist hierfür ein ärztliches Privatrezept erforderlich). Oder die Kosten können auch hier über Heilpraktikerleistungen abgerechnet werden (kein Rezept erforderlich).

 

Vereinbaren Sie gern einen Termin unter Tel. (030) 4 73 83 622